Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, bedürfen einer externen Zulassung durch eine Fachkundige Stelle (bsw.CERTQUA).
Ziel ist es, mit der Zertifizierung nach AZAV, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu
verbessern und eine Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern zu schaffen. Um diese Ziel zu erreichen werden nur AZAV-Träger zugelassen, die ihre Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Das Instrument ist in diversen Regionen Deutschlands seit bis zu sieben Schuljahren fest in das regionale Berufsorientierungskonzept oder Kreisentwicklungsprogramm integriert und stellt dort einen systematischen verbindenden Baustein zwischen Schülerinnen und Schülern, Beruf und Wirtschaft dar. (Referenz-Beispiele NRW: Kreise Coesfeld und Steinfurt).