- Sinnvolle Ergänzung jeglicher Berufsorientierungsmaßnahmen in bestehende Kreis- bzw. Schul-Konzepte
- Ergebnisse aus anderen Verfahren können mit dem Berufsnavigator® verzahnt werden
- Betreuer und/oder die Agentur für Arbeit können unter Wahrung des Datenschutzes die Ergebnisse aus dem Berufsnavigator®-Verfahren online einsehen
- Träger und Unternehmen können aktiv in die Maßnahme involviert werden
- Der Berufsnavigator® kann einen Beitrag zur Vorbeugung gegen Ausbildungs-/Berufsabbrüche leisten